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Ausbau der Breitbandversorgung


Die Gemeinde Hohenroth ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsbereichen signifikant zu verbessern.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Hohenroth durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 14.03.2016)
7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 14.03.2016)
6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 01.03.2016)
5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 20.11.2015)
4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 27.07.2015)
3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 27.07.2015)
2. Markterkundung - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 03.06.2015)
1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (Veröffentlichung vom 03.06.2015)
 


Veröffentlichung vom 14.03.2016

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Gemeinde Hohenroth
 

Hohenroth, den 14.03.2016

Georg Straub
1. Bürgermeister
 


Veröffentlichung vom 14.03.2016

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Hohenroth und der Telekom Deutschland GmbH

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Hohenroth und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 14.03.2016 unterzeichnet.


Herr Michael Gstädtner (Telekom Deutschland GmbH), Bürgermeister Georg Straub (Gemeinde Hohenroth)


Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Hohenroth finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Hohenroth zum Abschluss des Kooperationsvertrages
 

Hohenroth, den 14.03.2016

Georg Straub
1. Bürgermeister
 


Veröffentlichung vom 01.03.2016

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung


Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 29.02.2016 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Georg Straub überreicht.


Herr Finanzminister Dr. Markus Söder, Herr Bürgermeister Georg Straub, Herr Staatssekretär Albert Füracker

Hohenroth, den 01.03.2016

Georg Straub
1. Bürgermeister
 


Veröffentlichung vom 20.11.2015

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung


Der Gemeinde Hohenroth lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth in seiner Sitzung vom 17.11.2015 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Gemeinde Hohenroth beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft. Die Prüfungsfeststellung wurde durch den Netzbetreiber nachvollziehbar aufgeklärt, sodass dieses Angebot als plausibel angesehen werden kann. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen werden.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.


Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Gemeinde Hohenroth bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)


Hohenroth, den 20.11.2015

Georg Straub
1. Bürgermeister
 


Veröffentlichung vom 27.07.2015

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)


Die Gemeinde Hohenroth führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Hohenroth die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)


Die Teilnahmeanträge sind bis zum 02.09.2015, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Hohenroth
℅ VGem Bad Neustadt a. d. Saale
Herrn Stefan Ziegler
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.


Hohenroth, den 27.07.2015

Georg Straub
1. Bürgermeister
 


Veröffentlichung vom 27.07.2015
 

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014


Die Gemeinde Hohenroth hat im Zeitraum vom 03.06.2015 bis zum 10.07.2015 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Hohenroth im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
 

Die Gemeinde Hohenroth setzt das Verfahren mit folgendem (unveränderten) Erschließungsgebiet fort:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
 

Hohenroth, den 27.07.2015

Georg Straub
1. Bürgermeister
 


Veröffentlichung vom 03.06.2015

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Hohenroth gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,
2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und
3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 10.07.2015 an folgende Adresse zu richten:

Gemeinde Hohenroth
℅ VGem Bad Neustadt a. d. Saale
Herrn Stefan Ziegler
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Hohenroth, den 03.06.2015

Georg Straub
1. Bürgermeister
 


Veröffentlichung vom 03.06.2015

Ergebnis der Bestandsaufnahme

Darstellung der Ist-Versorgung im Ortsbereich "Hohenroth"

Die Gemeinde Hohenroth hat im Rahmen des formellen Förderverfahrens ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieses Ortsbereiches in der folgenden Karte dargestellt:

Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterladen und detailliert betrachten.

Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:

Download (Mbit/s)

 

 

<= 15 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

16 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

>= 30 Mbit/s Down /

2 Mbit/s Up

Ja Nein z.T. Ja Nein z.T. Ja Nein z.T.
Vorläufiges Erschließungsgebiet     X     X   X  

Hohenroth, den 03.06.2015

Georg Straub
1. Bürgermeister



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Anschrift
Gemeinde Hohenroth
Raiffeisenstraße 1
97618 Hohenroth

Tel 09771 2044
Fax


Öffnungszeiten

Montag

Hohenroth, Rathaus
17:00 bis 18:30 Uhr


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Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a. d. Saale

www.bad-neustadt-vgem.de

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